NEUE GESETZE IM MAI 2024: MINDESTLOHN, BUßGELD UND CO. - DIESE GESETZESäNDERUNGEN GELTEN AB 1. MAI

Im neuen Monat treten wieder einige neue Gesetze in Deutschland in Kraft. Ab dem 1. Mai 2024 erhöhen sich die Preise für Flugtickets, Deutsche Verkehrssünder in der Schweiz werden hierzulande zur Kasse gebeten und Pflegekräfte kriegen einen höheren Mindestlohn. Im Folgenden informieren wir Sie über diese und weitere neue Regelungen im Wonnemonat Mai.

Neue Gesetze im Mai 2024: Mindestlohn für Pflegekräfte steigt und mehr Urlaubstage

Für 1,3 Millionen Pflegekräfte gibt es ab Mai mehr Geld. Der Mindestlohn steigt in zwei Schritten -zum 1. Mai 2024 und zum 1. Juli 2025. Je nach Qualifikation ist die Erhöhung gestaffelt. Pflegehilfskräfte erhalten 16,10 Euro pro Stunde, qualifiziertePflegehilfskräfte 17,35 Euro pro Stunde und Pflegefachkräfte 20,50 Euro pro Stunde. Eine Liste mit der Höhe des Mindestlohns finden Sie hier. Die Verordnung gewährt Mitarbeitenden in der Altenpflege zusätzlichen bezahlten Urlaub. Bei einer Fünf-Tage-Woche gibt es zusätzlich neun Tage pro Kalenderjahr zum gesetzlichen Urlaubsanspruch dazu. Wenn aber bereits im Arbeitsvertrag zusätzliche Urlaubstage vereinbart wurden, entfällt dieser Anspruch.

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Flugtickets ab 1. Mai teurer

Für alle Reisenden werden Flugtickets ab 1. Mai teurer. Ab diesem Monat greift eine höhere Luftverkehrssteuer. Die Preise steigen für alle in Deutschland verkauften Tickets um 20 Prozent. Dabei hängt der Preis mit der Entfernung zusammen. Je weiter das Reiseziel entfernt liegt, desto mehr muss bezahlt werden. Wer noch zu den günstigen Regelungen reisen will, sollte seine Flugtickets vor dem 1. Mai buchen. Folgende Preissteigerungen gelten ab Mai:

・Distanzklasse I (Europa): 15,53 Euro (alt: 12,73 Euro)

・Distanzklasse II (Mittelstrecke, u.a. Nordafrika oder mittlerer Osten): 38,72 Euro (alt 32,25 Euro)

・Distanzklasse III (Langstrecke, u.a. amerikanischer Kontinent): 70,83 Euro (alt 58,06 Euro).

Folgekosten sichtbar machen: Autokennzeichnung für Neuwagen kommt

Ein Auto verursacht Kosten. Damit Verbraucher diese beim Fahrzeugkauf besser einschätzen können, wurde ein neues Gesetz auf den Weg gebracht. Ab Mai 2024 müssen Neuwagen und Ausstellerfahrzeuge so gekennzeichnet sein, dass sie darüber informieren wie hoch die Folgekosten in den nächsten zehn Jahren aussehen. Diese umfassen Steuern und den CO2-Preis. Diese Kosten werden in drei Kategorien unterteilt, nach niedrigen, mittleren und starken CO2-Preissteigerungen. Zudem gibt es eine Farbskala. Sie verdeutlicht den CO2-Ausstoß des Fahrzeugs.

Bußgelder aus der Schweiß werden in Deutschland vollstreckt

Wer zu schnell fährt oder sich nicht an die Verkehrsordnung hält, muss in jedem Land mit einem Bußgeld rechnen. So auch in der Schweiz. Bislang wurden deutsche Temposünder oder Falschparker aber nur im Nachbarland belangt. Das ändert sich ab dem 1. Mai. Bußgeldbescheide ab 80 Franken (ca. 85 Euro) können ab diesem Datum auch in Deutschland vollstreckt werden. Das gilt für alle Verkehrsverstöße ab dem 1. Mai 2024. Mit der Änderung kommt eine Verjährungsfrist von drei bis fünf Jahren. Diese richtet sich nach der Höhe des Bußgeldes und kann in diesem Zeitraum vollstreckt werden. Ein Einspruch gegen den Bescheid ist innerhalb von zehn Tagen nach Zusendung möglich. Dieser muss aber in der jeweiligen Amtssprache des Kantons schriftlich erfolgen, schreibt der ADAC.

Deutsche Bahn stampft DB Streckenagent ein

Nutzer der App DB Streckenagent müssen sich auf eine Änderung einstellen. Fahrtverläufe vor einer Reise zu überprüfen, fällt weg. Die App wird ab Mai eingestellt. Für Ersatz ist bereits gesorgt: die App Regio Guide.

Weniger Rückrufe? Haftungspflicht für fehlerhafte Produkte womöglich ab Mai

Verunreinigungen mit Erregern oder Fremdkörpern in Lebensmitteln sind keine Seltenheit. Unternehmen rufen deshalb immer wieder aufgrund des vorsorglichen Verbraucherschutzes Produkte zurück. Durch eine Verschärfung der EU-Produkthaftungsrichtlinie könnte es künftig weniger Rückrufe geben. Hersteller werden für schadhafte Produkte belangt. Hinzu kommt eine Offenlegungspflicht von Dokumenten durch Artikel 8, Offenlegung von Beweismitteln. Diese Haftungsregelung soll ab Mai gelten. Bislang handelt es sich aber nur um einen Vorschlag des Europäischen Parlaments und des Rates, wie es in dem Schriftstück heißt.

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