EINREISEVERBOT AUSGESETZT: RECHTSEXTREMIST SELLNER ERWäGT „LUSTREISE“

Die Stadt Potsdam stellt sich auf einen längeren Rechtsstreit mit dem österreichischen Rechtsextremen Martin Sellner ein. Dieser geht juristisch gegen ein bundesweites Einreiseverbot vor, das die Stadt im März erlassen hatte. Aktuell will die Ausländerbehörde das Einreiseverbot nicht vollstrecken. Dies bestätigte der Anwalt der Stadt Potsdam, Jan Thiele, der F.A.Z. am Dienstag. Damit entspreche man einer Bitte des Verwaltungsgerichts Potsdam. Dort hatte Sellners Anwalt einen Eilantrag gestellt, um gegen das Einreiseverbot vorzugehen. Thiele sagte weiter, da es für diesen Einzelfall „noch keine klare Rechtsprechung“ gebe, gehe er davon aus, dass es „einige Zeit dauern wird, bis es eine belastbare Entscheidung dazu gibt“.

Das heißt jedoch nicht, dass Sellner nun in Deutschland machen kann, was er will. „Wir haben gegenüber dem Gericht deutlich gemacht, dass die Ausländerbehörde nicht bereit wäre, auf Vollstreckung zu verzichten, wenn Herr Sellner jetzt nach Deutschland käme und öffentlichkeitswirksam aufträte“, so der Anwalt weiter.

Dies deckt sich mit der Einschätzung, die Sellner selbst auf seinem Telegramkanal verbreitete. „Eine Einreise für eine Politveranstaltung“ würde derzeit wohl untersagt, schrieb er vergangene Woche, um sogleich hinzuzufügen: „Ich könnte aber wieder eine Caféfahrt/Lustreise unternehmen. Was meint ihr?“. Darüber ließ er elektronisch abstimmen, um drei Tage später zu verkünden, fast neunzig Prozent hätten dafür gestimmt, dass er „eine Lustreise in die BRD“ unternehme. In einer neuen Abstimmung sollte nun entschieden werden, ob er Ort und Zeit seines Besuchs vorher ankündige oder nicht.

Ist Sellner eine „Gefährdung der öffentlichen Ordnung“?

Sellners Aktivitäten auf Telegram fließen wiederum ein in die Bewertung, inwiefern dieser eine „Gefährdung der öffentlichen Ordnung“ in Deutschland darstellen könnte. Vergangene Woche übermittelte die Stadt dem Gericht eine 51-seitige Stellungnahme, die auf Sellners Eilantrag erwidert. In dem Dokument, das der F.A.Z. vorliegt, heißt es, Sellner bewirke „eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung für das Gemeinwesen“. Dadurch werde ein Grundinteresse der Bundesrepublik berührt.

Es spiele dabei eine Rolle, dass Sellner seine Ideologie einem breiten Publikum zugänglich mache, indem er sie in sozialen Netzwerken verbreite. Reisen dienten Sellner aber darüber hinaus dazu, sein rechtsextremes Netzwerk in Deutschland zu pflegen. Von Bedeutung sei, dass Sellners Äußerungen über Meinungen hinausgingen; sie seien „auf rechtsgutgefährdende Handlungen ausgerichtet“. Als Beispiel wird eine Aktion mutmaßlicher Aktivisten der Identitären Bewegung genannt, die am 6. April Pyrotechnik vor dem Potsdamer Rathaus zündeten und sich auf Flyern auch auf Sellner bezogen.

Bis das Verwaltungsgericht im Eilverfahren entscheidet, könnten Wochen oder Monate vergehen. Sollte danach die nächste Instanz angerufen und ein Hauptverfahren eröffnet werden, könnte ein Prozess Jahre dauern.

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