TANZVERBOT AM KARFREITAG: ZU WELCHEN UHRZEITEN ES GILT UND WELCHE GELDBUßEN BEI EINEM VERSTOß DROHEN

Wer am Karfreitag gegen das Tanzverbot verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Aber zählt das auch für Privatfeiern? Und von wann bis wann müssen die Füße stillgehalten werden?

Im Kirchenjahr gilt der Karfreitag als einer der höchsten und wohl auch dunkelsten Feiertage. An diesem Tag gedenken Christen weltweit der Kreuzigung und des Todes Jesu Christi. Vielen Beschäftigten und vor allem Schulkindern dürfte der Karfreitag allerdings wohl eher wegen seiner Eigenschaften als bundesweiter, gesetzlicher Feiertag bekannt sein, an dem man ausschlafen kann.

Wohl jeder ist an diesem Tag schon einmal über gesetzliche Regelungen wie das umstrittene Tanzverbot, abgesagte Wochenmärkte oder pausierende Volksfeste gestolpert. Aber was hat es damit auf sich? Wo und wann gilt das Tanzverbot? Und droht feierwütigen Gesetzesbrechern eine Strafe?

Welche Regeln gelten am Karfreitag?

Der Karfreitag gehört zu den sogenannten „Stillen Tagen“, an denen gläubige Christen den Leiden und dem Tod Jesu Christi gedenken. In Deutschland geht damit ein gesetzlicher Stilleschutz einher, der unter anderem ein Verbot von öffentlichen Tanz-, Musik- und Sportveranstaltungen mit sich bringt. Darüber hinaus dürfen an diesem Tag nur solche Filme öffentlich vorgeführt werden, bei denen der „ernste Charakter“ gewahrt bleibt, wie unter anderem die „Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft“ (FSK) mitteilt.

Die genauen Regelungen, welche Veranstaltungen am Karfreitag erlaubt sind und von wann bis wann das Tanzverbot gilt, unterscheiden sich je nach Bundesland.

Tanzverbote wie am Karfreitag gelten in den meisten Bundesländern übrigens auch bis in den Karsamstag hinein. In Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen darf aber auch schon am Samstag ab 0 Uhr wieder die Tanzfläche gestürmt werden.

Das gilt seit neuestem auch für die Hansestadt Hamburg. Am 19. März 2024 beschloss der Senat, dass die Zeiten für das Tanzverbot gelockert und um insgesamt fünf Stunden verkürzt werden. Galt das Tanzverbot im letzten Jahr noch von 2 Uhr früh am Karfreitag bis 2 Uhr am Samstag, wurde es jetzt von 5 Uhr früh am Karfreitag bis Mitternacht angesetzt.

Das ist ein richtiger Schritt und zugleich ein tragfähiger Kompromiss für beide Seiten.

Sandra Bubendorfer-Licht (FDP) zur neuen Tanzverbot-Regelung in Hamburg

Am lockersten sind die Feiertagsregelungen übrigens in Berlin und Bremen. Hier dürfen Tanzwütige bereits am Karfreitag ab 21 Uhr wieder das Parkett stürmen.

Mit insgesamt 15 Tanzverbotstagen im Jahr führt Hessen die Liste der Bundesländer mit akutem Tanz-Tabu übrigens unangefochten an.

Tanzverbot an Karfreitag: Drohen Strafen bei Verstoß?

Die Tanzverbote werden von dem jeweiligen Bundesland geregelt. Wer als Veranstalter dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Rechtlich gesehen droht also keine Strafe, sondern ein Bußgeld.

Die Höhe der Geldbuße variiert je nach Land: So können beispielsweise in Baden-Württemberg bei einem Verstoß bis zu 1500 Euro fällig werden (Quelle: FTG, BW). Im katholisch geprägten Bayern müssen Schankwirtschaftsbetriebe hingegen schon mit Bußgeldern bis zu 10.000 Euro rechnen, wie die „Deutsche Anwaltsauskunft“ berichtet.

Bei einem Verstoß gilt: Belangt wird immer nur der Veranstalter. „Feierlustigen Besuchern droht am Karfreitag schlimms­tenfalls die Strafe, früh nach Hause gehen zu müssen“, schreibt die „Anwaltsauskunft“.

Gilt das Tanzverbot auch bei einer privaten Feier?

Das generelle Tanzverbot gilt in erster Linie für öffentliche Veranstaltungen und nicht für Privatfeiern. „Das Feiern eines Geburtstages oder einer privaten Party ist nicht generell untersagt“, heißt es im Rechtsportal der „Ergo-Versicherung“.

Allerdings solle man an diesem Tag auf laute Musik verzichten und darauf achten, dass die Öffentlichkeit nicht belästigt wird, heißt es weiter. Denn in dem Fall könnten wegen der Lärmbelästigung tatsächlich auch Bußgelder verhängt werden.

Muss man eine Bußgeld zahlen, wenn man in den eigenen vier Wänden tanzt?

Das „Ergo Rechtsportal“ gibt Entwarnung. Auf Privatfeiern und in Privatwohnungen darf das Tanzbein geschwungen werden, solange sich die Öffentlichkeit dadurch nicht belästigt fühlt.

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