CANNABIS-LEGALISIERUNG: BAYERN VERBIETET KIFFEN IN BIERGäRTEN UND IM ENGLISCHEN GARTEN

Die Teillegalisierung von Cannabis konnte Bayern nicht verhindern. Dafür verbietet die Staatsregierung nun das Kiffen in konkreten Bereichen. Auch Kommunen sollen den Konsum in bestimmten Gebieten untersagen können.

Jetzt ist es fix: In Bayern wird das Kiffen auf Volksfesten und in Biergärten komplett verboten, genauso wie in speziellen Raucherräumen. Zudem gibt es ein allgemeines Kiffverbot für den Englischen Garten in München und den Hofgarten Bayreuth. Das hat das Kabinett am Dienstag in München beschlossen, es setzt damit entsprechende Pläne aus der Vorwoche in die Tat um. Zudem sollen Kommunen die Möglichkeit bekommen, das Cannabisrauchen in bestimmten Bereichen eigenständig zu untersagen, beispielsweise in der Nähe von touristischen Sehenswürdigkeiten, in Freibädern und Freizeitparks. Das entsprechende Gesetz soll noch vor den Pfingstferien, also bereits in wenigen Wochen, vorgelegt werden.

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Die bundesweite Teillegalisierung von Cannabis zum 1. April hatte Bayern trotz langen und erbitterten Widerstandes am Ende nicht verhindern können. Nun aber will das Bundesland die Räume zum Kiffen so weit wie möglich einengen – und droht bei Gesetzesverstößen ohnehin mit harten Strafen. Die Kabinettsbeschlüsse im Überblick:

Kiffverbot für Volksfeste

Unter anderem wird in Bayern nun das Kiffen auf Volksfesten, allen voran auf der Wiesn, komplett verboten. Ziel sei es, klare und nachvollziehbare Regeln zu schaffen, die für Veranstalter und Polizei umsetzbar seien, sagte Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU).

Laut Cannabisgesetz des Bundes ist das Kiffen unter anderem in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen verboten – was faktisch schon ein Verbot für Volksfeste zumindest tagsüber bedeutet, weil sich dort regelmäßig auch Kinder und Jugendliche aufhalten. Volksfestbetreiber und Schausteller hatten gleichwohl eine Regelungslücke beklagt. Auch Gerlach betonte, ein ständiger Kontakt mit Minderjährigen sei nicht auszuschließen – deshalb schaffe man mit dem allgemeinen Verbot für alle Volksfestgelände nun Rechtssicherheit.

Kiffverbot für Biergärten – und für Raucherräume

Außerdem sollen Cannabisprodukte in Bayern grundsätzlich vom gesetzlichen Rauchverbot umfasst werden, das ohnehin in Innenräumen etwa von öffentlichen Gebäuden, Gaststätten und Kultur- und Freizeiteinrichtungen gilt. Zudem will die Staatsregierung das Kiffen sogar in ausgewiesenen Raucherräumen und Raucherbereichen verbieten – und vor allem auch in Außenbereichen von Gaststätten und Cafés sowie in Biergärten. Das Verbot soll neben dem Verbrennen auch für das Erhitzen und Verdampfen von Cannabisprodukten gelten. Damit schaffe man auch Rechtssicherheit für Gastwirte und Biergartenbetreiber – denn die Vorgaben im Bundesgesetz seien völlig unzureichend und nicht praxistauglich. Von einem weitergehenden Verbot – etwa von mit Hasch versetzten Keksen – ist bislang jedenfalls nicht die Rede.

Kiffverbot im Englischen Garten

Der Englische Garten in München ist über die bayerische Schlösserverwaltung in staatlicher Hand. Nun soll dort, ebenso wie im Hofgarten Bayreuth, die Parkanlagenverordnung geändert und das Kiffen in diesen Bereichen ganz grundsätzlich verboten werden. Gleiches wird auch für die weiteren Gartenanlagen der bayerischen Schlösserverwaltung geplant. Der Konsum von Cannabisprodukten in Form von Keksen und anderen essbaren Produkten soll aus Gründen einer mangelnden Überprüfbarkeit dagegen offenbar nicht verboten werden.

Grenze für Anbauvereinigungen

Die Zahl der zulässigen sogenannten Anbauvereinigungen wird in Bayern, wie dies im Cannabisgesetz des Bundes ermöglicht wird, begrenzt: auf eine je 6000 Einwohner.

Hohe Cannabis-Bußgelder

Klar ist bereits, dass bei Verstößen gegen das neue Cannabisgesetz in Bayern hohe Bußgelder drohen – 1000 Euro beispielsweise für das Kiffen in Gegenwart von Kindern oder Jugendlichen. Das geht aus einem umfangreichen Bußgeldkatalog hervor, den das bayerische Gesundheitsministerium erarbeitet hatte und der bereits seit 1. April gilt.

»Unser Ziel ist es, den Cannabiskonsum in der Öffentlichkeit zu begrenzen. Das ist wichtig für den Gesundheitsschutz – und ganz besonders für den Kinder- und Jugendschutz«, sagte Judith Gerlach nach der Kabinettssitzung in München. Damit schaffe man »klare Verhältnisse trotz eines völlig vermurksten Gesetzes des Bundesgesundheitsministers«.

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