JOHANN KöNIG SCHEITERT MIT BESCHWERDE GEGEN »ZEIT«-RECHERCHE

Die »Zeit« hatte über Vorwürfe berichtet, der Galerist Johann König habe Frauen belästigt und gedemütigt. Der bestritt die Taten – und legte Beschwerde beim Presserat ein. Nach SPIEGEL-Informationen wurde diese nun zurückgewiesen.

In der Kunstszene war Johann König so etwas wie ein Popstar. Seine Berliner Galerie, berühmt für große Namen und wilde Partys, war auf allen großen Messen der Branche vertreten und beförderte Karrieren – nicht zuletzt auch die von König selbst. Eine Recherche der »Zeit« im August 2022 fügte dieser Geschichte jedoch tiefe Schrammen zu.

Die drei Autorinnen des Textes warfen dem Galeristen vor, Frauen bedrängt und belästigt zu haben. Insgesamt zehn mutmaßlich Betroffene und mehrere Zeugen berichteten von übergriffigem Verhalten, es ging unter anderem um unerwünschte Küsse und Berührungen. König bestritt die Vorwürfe allesamt vehement – und führt seitdem einen Kampf um die Wiederherstellung seines Rufs, auch juristisch. Zuletzt untersagte das Oberlandesgericht Hamburg zwar einige Stellen im Text, erklärte die Berichterstattung der »Zeit« jedoch grundsätzlich für rechtens.

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Die Öffentlichkeit habe ein »berechtigtes Interesse«, von den Vorwürfen zu erfahren, hieß es damals. Dieser Argumentation schließt sich nun auch der Beschwerdeausschuss des Presserats an – und zwar in allen von König beanstandeten Punkten.

Schlappe vor dem Presserat

An diese Stelle hatte sich der Galerist gewendet, um die Recherche aus publizistischer Sicht anzugreifen. Vergeblich, wie aus einer 29-seitigen, einstimmigen Entscheidung hervorgeht, die dem SPIEGEL vorliegt. Die Beschwerde sei »unbegründet«, heißt es darin.

Der Galerist hatte den Journalistinnen, die über die Vorwürfe gegen ihn berichteten, zahlreiche Verstöße gegen den Pressekodex vorgeworfen. Unter anderem hätten sie mangelnde Sorgfalt walten lassen, übertrieben sensationell berichtet, »den Beschwerdeführer eindeutig wegen seiner Sehbehinderung (Grad der Behinderung: 100)« diskriminiert und seine Menschenwürde verletzt.

Beim Presserat fand man für all diese Vorwürfe keinerlei Beleg – auch nicht für die Behauptung Königs, eine Autorin wäre durch »persönliche wirtschaftliche Interessen« beeinflusst gewesen. Es sei, so heißt es in der Entscheidung, ein »berechtigtes öffentliches Interesse und ein Informationsinteresse der Leser« an der Information über die gegen König erhobenen Vorwürfe gegeben. »Der Beschwerdeführer muss die zulässige Verdachtsberichterstattung daher hinnehmen.«

2024-04-15T16:34:50Z dg43tfdfdgfd