CANNABIS-DAMPFEN FäLLT NICHT UNTER DAS RAUCHVERBOT

Der Konsum von Cannabis wird nach der Teil-Legalisierung zum 1. April in einigen Fällen auch in Gaststätten und anderen Einrichtungen in Niedersachsen erlaubt sein. Zwar gelte das Rauchverbot im Nichtraucherschutzgesetz des Landes auch für das Rauchen eines Joints mit Cannabis, wie das Gesundheitsministerium erklärte. Das Verdampfen von Cannabis, beispielsweise in einem sogenannten Vaporizer oder einer Wasserpfeife, fällt jedoch ebenso wenig darunter wie das Dampfen von E-Zigaretten. Restaurantbetreiber können in ihrer Gaststätte allerdings auch das Dampfen verbieten.

Mit Blick auf eine mögliche Anpassung des Gesetzes nach der Cannabis-Freigabe teilte das Ministerium mit, in dem Fall müsse geprüft werden, ob die Änderungen, die einen Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit darstellen würden, gerechtfertigt sind. Der Bund ist da schon weiter, denn das Cannabis-Gesetz sieht auch eine Erweiterung des bundesweiten Rauchverbots vor, das unter anderem für Bahnhöfe und den öffentlichen Nahverkehr gilt.

Das Nichtraucherschutzgesetz des Bundes soll demnach auf elektronische Zigaretten, erhitzte Tabakerzeugnisse und Geräte zur Verdampfung von Tabak- und Cannabisprodukten ausgeweitet werden. Dies sei gerechtfertigt, weil der durch die Benutzung dieser Produkte abgegebene Dampf als potenziell gesundheitsschädlich zu bewerten sei.

Das Nichtraucherschutzgesetz des Landes gilt neben Gaststätten und Clubs unter anderem auch für Krankenhäuser, Heime, Schulen, Sportstätten und Gerichte.

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